Customs Check
Kostenlos prüfen

ENS-Anmeldung kostenlos prüfen

Summarische Eingangsanmeldung (ICS2) · Europäische Union

Prüfart ändern
Beförderung

Beförderung

Beteiligte

Beteiligte

Was wir prüfen

  • See-, Luft-, Straßen- und Schienenverkehr
  • Erkennung abgelehnter Warenbezeichnungen
  • Containernummern nach ISO 6346
  • Erste Eingangszollstelle und Ankunftsdatum

Eine kostenlose Prüfung ohne Registrierung

Erfassen Sie Ihre ENS-Anmeldung: Formate, Stimmigkeit zwischen den Feldern und systemspezifische Regeln werden geprüft, mit Bewertung und PDF-Bericht.

  • Bewertung von 100 Punkten und Vorbereitungsgrad
  • Blockierende Punkte und Hinweise, nach Wichtigkeit geordnet
  • Empfohlene Maßnahmen
  • PDF-Bericht zum Herunterladen

Die summarische Eingangsanmeldung (ENS) ist eine verpflichtende Sicherheitsanmeldung für Waren, die in die Europäische Union verbracht werden. Sie wird je nach Verkehrszweig vor der Verladung oder vor der Ankunft in ICS2 abgegeben, damit eine Risikoanalyse durchgeführt werden kann. Schon eine ungenaue Warenbezeichnung reicht für eine Zurückweisung.

ICS2: alle Verkehrszweige

Das Einfuhrkontrollsystem ICS2 wurde schrittweise eingeführt: zuerst für Express- und Postsendungen im Luftverkehr, dann für die gesamte Luftfracht und schließlich für den See-, Straßen- und Schienenverkehr. Beförderer, in bestimmten Fällen auch Spediteure und Versender, müssen umfassendere Daten liefern als früher.

Erforderliche Daten

  • Verkehrszweig und Art der Abgabe (vollständig, auf Haus-Ebene oder PLACI vor der Verladung im Luftverkehr)
  • Referenzen des Beförderungspapiers und des Beförderungsmittels
  • Land und Ort der Verladung, voraussichtliches Ankunftsdatum
  • Die erste Eingangszollstelle in der Europäischen Union
  • Die EORI des Beförderers
  • Für jede Ware: 6-stelliger HS-Code, genaue Warenbezeichnung, Anzahl der Packstücke, Gewicht, gegebenenfalls Containernummer

Abgelehnte Warenbezeichnungen

ICS2 lehnt allgemeine Bezeichnungen ab, die keine Risikobewertung erlauben, etwa „general cargo“, „consolidated“, „parts“, „gifts“, „samples“ oder „accessories“. Beschreiben Sie die tatsächliche Beschaffenheit der Waren (z. B. „Herren-T-Shirts aus Baumwolle“ statt „Textilien“). Die Prüfung erkennt solche Bezeichnungen und meldet sie als blockierend.

Weitere Prüfungen

  • Erste Eingangszollstelle außerhalb der Europäischen Union
  • Verladeland innerhalb der Europäischen Union
  • Ankunftsdatum bereits vergangen
  • PLACI-Abgabe für einen anderen Verkehrszweig als den Luftverkehr
  • Containernummer mit falscher Prüfziffer nach ISO 6346

Häufige Fragen

Wer muss die ENS abgeben?

Grundsätzlich der Beförderer, der die Waren in die Union verbringt. Je nach Fall können Daten auch von anderen Beteiligten geliefert werden (Spediteur, Versender, Postbetreiber).

Wann muss die ENS abgegeben werden?

Die Fristen hängen vom Verkehrszweig ab: vor der Verladung bei Containerseefracht; im Luftverkehr Mindestdaten vor der Verladung (PLACI) und die vollständige Anmeldung vor der Ankunft; im Straßen- und Schienenverkehr vor der Ankunft.

Warum wird meine Warenbezeichnung abgelehnt?

Allgemeine Begriffe („parts“, „general cargo“, „gifts“ …) erlauben keine Risikoanalyse. Beschreiben Sie Beschaffenheit, Material und Verwendung der Waren genau.

Ist der HS-Code Pflicht?

Ja, der 6-stellige Code des Harmonisierten Systems ist in ICS2 für jede Ware erforderlich.

Übermittelt die Prüfung die ENS an ICS2?

Nein. Sie prüft die Anmeldung vor der Abgabe, ohne Übermittlung.