Einheitspapier und Zollanmeldung: die wichtigsten Angaben, Feld für Feld
Aktualisiert am 14.09.2026
Das Einheitspapier war lange das Standardformular für Zollanmeldungen in der Europäischen Union. Heute werden Anmeldungen fast immer elektronisch abgegeben und folgen der Datenstruktur des Zollkodex der Union – dennoch spricht man oft noch von den „Feldern des Einheitspapiers“. Hier die wichtigsten Angaben und ihre Entsprechung.
Vom Einheitspapier zur elektronischen Anmeldung
Das Einheitspapier hatte 54 nummerierte Felder für Einfuhr, Ausfuhr und Versand. Nach dem Zollkodex der Union werden Anmeldungen elektronisch abgegeben (in Deutschland über ATLAS, in Frankreich über DELTA IE, in den Niederlanden über DMS …) und die Angaben sind in thematisch gruppierte „Datenelemente“ gegliedert: Nachricht, Unterlagen, Beteiligte, Zollwert und Abgaben, Daten und Orte, Warenidentifizierung, Beförderung.
Das Papierformular wird nur noch im Notfallverfahren oder in wenigen Sonderfällen verwendet. Seine Felder zu kennen bleibt nützlich: Spediteure, ältere Unterlagen und viele Dokumente beziehen sich weiterhin darauf.
Die wichtigsten Felder und ihr Inhalt
- Feld 1 – Anmeldung: Art der Anmeldung (Einfuhr, Ausfuhr, Versand); Datenelement 1/1
- Feld 2 – Versender/Ausführer mit EORI; Datenelemente 3/1 und 3/2
- Feld 8 – Empfänger/Einführer mit EORI; Datenelemente 3/15 und 3/16
- Feld 14 – Anmelder/Vertreter und Art der Vertretung; Datenelemente 3/17 bis 3/21
- Felder 15 und 17 – Versendungs- und Bestimmungsland; Datenelemente 5/14 und 5/8
- Feld 20 – Lieferbedingung (Incoterm und Ort); Datenelement 4/1
- Feld 22 – Währung und in Rechnung gestellter Gesamtbetrag; Datenelemente 4/10 und 4/11
- Feld 25 – Verkehrszweig an der Grenze; Datenelement 7/4
- Feld 31 – Packstücke und Warenbezeichnung, Zeichen, Container; Datenelemente 6/8 bis 6/11 und 7/10
- Feld 33 – Warennummer (KN und TARIC); Datenelemente 6/14 und 6/15
- Feld 34 – Ursprungsland; Datenelement 5/15
- Felder 35 und 38 – Rohmasse und Eigenmasse; Datenelemente 6/5 und 6/1
- Feld 36 – beantragte Präferenz; Datenelement 4/17
- Feld 37 – Verfahren; Datenelement 1/10
- Feld 44 – vorgelegte Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen; Datenelement 2/3
- Feld 46 – statistischer Wert; Datenelement 8/6
- Feld 47 – Abgabenberechnung (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer); Datenelemente ab 4/3
Kopfebene und Positionsebene
Manche Angaben betreffen die gesamte Anmeldung (Beteiligte, Beförderung, Lieferbedingung, Rechnungsgesamtbetrag), andere jede einzelne Position (Warennummer, Bezeichnung, Ursprung, Gewicht, Wert, Verfahren, Präferenz). Eine Anmeldung hat so viele Positionen, wie es Waren mit unterschiedlicher Warennummer, unterschiedlichem Ursprung oder Verfahren gibt. Verschiedene Waren in einer Position zusammenzufassen, ist ein häufiger Fehler.
Häufige Fehler
- Ausführer oder Einführer falsch angegeben oder die EORI des Spediteurs statt der des Unternehmens verwendet
- Art der Vertretung (direkt oder indirekt) passt nicht zur Vollmacht des Spediteurs
- Verfahrenscode passt nicht zur Warenrichtung oder zum vorangegangenen Verfahren
- Eigenmasse höher als Rohmasse oder Gewichte weichen vom Beförderungspapier ab
- Fehlende Unterlagen in Feld 44: Lizenz, Gesundheitszeugnis, Ursprungsnachweis für eine Präferenz
- Rechnungsgesamtbetrag weicht von der Summe der Positionspreise ab
Häufige Fragen
Wird das Einheitspapier auf Papier noch verwendet?
Nur sehr selten. Anmeldungen sind elektronisch; das Papierformular dient nur noch dem Notfallverfahren oder wenigen Sonderfällen.
Wo finde ich die Zollanmeldung einer Einfuhr?
Ihr Zollagent übermittelt Ihnen die Anmeldung oder den Bescheid (oft als PDF) mit der vom Zoll vergebenen MRN. Bewahren Sie sie auf: Sie belegt die Einfuhrumsatzsteuer für den Vorsteuerabzug und die Zahlung der Zölle.
Was ist die MRN?
Die Movement Reference Number ist die eindeutige Nummer, die der Zoll einer angenommenen Anmeldung zuteilt. Mit ihr lässt sich die Anmeldung wiederfinden und ihr Status verfolgen.
Wie lange muss eine Zollanmeldung aufbewahrt werden?
Anmeldungen und Belege sind mindestens drei Jahre ab Annahme der Anmeldung aufzubewahren, aus steuerlichen und handelsrechtlichen Gründen oft deutlich länger.
Wie viele Positionen müssen angemeldet werden?
Eine Position je Warengruppe mit derselben Warennummer, demselben Ursprung, demselben Verfahren und gegebenenfalls derselben Präferenz. Unterschiedliche Waren dürfen nicht zusammengefasst werden.
Sind Ihre Unterlagen bereit?
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