Zollwert: so wird er berechnet – mit Rechenbeispiel
Aktualisiert am 14.09.2026
Der Zollwert ist die Bemessungsgrundlage für die Zölle und zu einem großen Teil für die Einfuhrumsatzsteuer. Er entspricht nicht einfach dem Rechnungspreis: Manche Kosten sind hinzuzurechnen, andere dürfen abgezogen werden. Ein zu niedriger Wert führt zu Nacherhebungen und Sanktionen, ein zu hoher Wert zu überhöhten Abgaben.
Der Grundsatz: der Transaktionswert
In der Europäischen Union regelt der Zollkodex der Union den Zollwert, gestützt auf das WTO-Übereinkommen über den Zollwert. Die Hauptmethode ist der Transaktionswert: der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in die EU tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, angepasst nach den gesetzlichen Vorgaben.
Diese Methode gilt in den allermeisten Fällen. Sind Verkäufer und Käufer verbunden (z. B. Gesellschaften derselben Gruppe), wird der Preis anerkannt, wenn die Verbundenheit ihn nicht beeinflusst hat.
Hinzuzurechnende Kosten
- Beförderungs- und Versicherungskosten bis zum Ort des Verbringens in die EU
- Provisionen und Maklerlöhne, ausgenommen Einkaufsprovisionen an Ihren eigenen Vertreter
- Kosten von Umschließungen und Verpackungen, die als Einheit mit der Ware gelten
- Beistellungen des Käufers, die unentgeltlich oder verbilligt geliefert werden: Formen, Werkzeuge, Materialien, außerhalb der EU erbrachte Entwicklungsleistungen
- Lizenzgebühren für die Waren, die der Käufer als Bedingung für den Kauf zahlen muss
- Erlöse aus einem Weiterverkauf, die dem Verkäufer zugutekommen
Abziehbare Kosten
Diese Posten gehören nicht zum Zollwert, sofern sie getrennt vom Preis ausgewiesen sind (auf der Rechnung oder in einem gesonderten Dokument):
- Beförderung nach dem Eintreffen am Ort des Verbringens in die EU
- Montage, Errichtung, Instandhaltung oder technische Unterstützung nach der Einfuhr
- Zinsen aus einer Finanzierungsvereinbarung mit dem Käufer
- In der EU zu zahlende Einfuhrabgaben und Steuern (z. B. bei DDP)
- Einkaufsprovisionen
Währungsumrechnung
Lautet die Rechnung auf eine andere Währung, wird der Wert mit dem von der Zollverwaltung für den Monat der Anmeldung festgelegten Kurs in Euro umgerechnet – nicht mit dem Kurs Ihrer Bank oder dem Kurs am Zahlungstag.
Rechenbeispiel
Ein deutsches Unternehmen führt Maschinenteile ein, gekauft FOB Shanghai für 10.000 €. Die Seefracht bis Hamburg kostet 900 €, die Versicherung 60 €. Der Transport von Hamburg zum Lager in München kostet 300 €. Der Zollsatz beträgt 4 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.
- Zollwert: 10.000 € + 900 € + 60 € = 10.960 €
- Zoll: 10.960 € × 4 % = 438,40 €
- Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer: 10.960 € + 438,40 € + 300 € (Beförderung bis zum Bestimmungsort in Deutschland) = 11.698,40 €
- Einfuhrumsatzsteuer: 11.698,40 € × 19 % = 2.222,70 €
Wenn der Transaktionswert nicht anwendbar ist
Liegt kein Kauf vor (unentgeltliche Sendung, Miete, Konsignationslager) oder kann der Preis nicht anerkannt werden, wendet der Zoll Folgemethoden in fester Reihenfolge an: Wert gleicher Waren, dann gleichartiger Waren, die deduktive Methode auf Basis des Verkaufspreises in der EU, der errechnete Wert auf Basis der Herstellungskosten und schließlich die Schlussmethode.
Häufige Fehler
- Den EXW- oder FOB-Preis anmelden, ohne Fracht und Versicherung bis zur Grenze hinzuzurechnen
- Dem Hersteller beigestellte Formen oder Werkzeuge oder Lizenzgebühren vergessen
- Beförderungskosten innerhalb der EU abziehen, obwohl sie auf der Rechnung nicht getrennt ausgewiesen sind
- Einen falschen Umrechnungskurs verwenden
- Muster oder kostenlose Ersatzteile als „ohne Handelswert“ anmelden: Auch dann ist ein Wert anzugeben
Häufige Fragen
Ist der Zollwert gleich dem Rechnungswert?
Nicht immer. Er geht vom Rechnungspreis aus, dem insbesondere Transport und Versicherung bis zum Verbringen in die EU hinzugerechnet und von dem bestimmte Kosten abgezogen werden, wenn sie getrennt ausgewiesen sind.
Muss ich für eine kostenlose Sendung einen Wert anmelden?
Ja. Auch unentgeltlich eingeführte Waren haben einen Zollwert, der mit den Folgemethoden ermittelt wird (z. B. Wert gleicher Waren oder Herstellungskosten).
Wird die Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert berechnet?
Sie wird auf den Zollwert zuzüglich Zöllen, sonstiger Abgaben und Nebenkosten bis zum ersten Bestimmungsort im Einfuhrland berechnet.
Welcher Umrechnungskurs gilt?
Der von der Zollverwaltung für den Zeitraum der Anmeldung festgelegte Kurs. Er wird monatlich veröffentlicht und ist in Zollsoftware hinterlegt.
Welche Folgen hat ein falscher Zollwert?
Der Zoll kann fehlende Zölle und Einfuhrumsatzsteuer nachträglich erheben, mit Zinsen und je nach Fall Sanktionen. Die Frist für die Nacherhebung beträgt grundsätzlich drei Jahre.
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