Zollverfahren: freier Verkehr, Zolllager, Veredelung, vorübergehende Verwendung
Aktualisiert am 14.09.2026
Waren beim Zoll anzumelden heißt, sie in ein Verfahren zu überführen. Das Verfahren bestimmt, ob Zölle und Einfuhrumsatzsteuer sofort gezahlt, ausgesetzt oder teilweise erlassen werden und was mit der Ware danach geschehen darf. Das richtige Verfahren vermeidet unnötige Abgaben, vor allem bei Waren, die wieder ausgeführt werden.
Die wichtigsten Verfahren des Zollkodex der Union
- Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr: Die eingeführte Ware wird Unionsware; Zölle und in der Regel die Einfuhrumsatzsteuer werden gezahlt
- Ausfuhr: Die Ware verlässt das Zollgebiet der Union; die Anmeldung belegt die Umsatzsteuerbefreiung
- Besondere Verfahren: Versand, Lagerung (Zolllager, Freizone), Verwendung (vorübergehende Verwendung, Endverwendung) und Veredelung (aktiv oder passiv)
Der Verfahrenscode in der Anmeldung
Die Anmeldung enthält einen 4-stelligen Verfahrenscode: Die ersten beiden Ziffern bezeichnen das beantragte, die letzten beiden das vorangegangene Verfahren. So steht 4000 für die Überlassung zum freien Verkehr ohne vorangegangenes Verfahren, 4071 für die Überlassung von Waren aus einem Zolllager und 1000 für die endgültige Ausfuhr. Ein Verfahrenscode, der nicht zur Warenrichtung passt, ist ein häufiger Fehler, den die kostenlose Prüfung erkennt.
Versand
Im Versandverfahren werden Nicht-Unionswaren ohne Zahlung von Abgaben von einem Ort des Zollgebiets zu einem anderen befördert, etwa vom Ankunftshafen zur Zollstelle in der Nähe des Importeurs. Es wird in NCTS abgewickelt und erfordert eine Sicherheit für die betroffenen Abgaben. Das Versandverfahren muss am Bestimmungsort fristgerecht erledigt werden.
Zolllager
Nicht-Unionswaren können in einem Zolllager ohne Zahlung von Einfuhrzöllen und Einfuhrumsatzsteuer gelagert werden. Diese entstehen erst bei der Überlassung zum freien Verkehr – und gar nicht, wenn die Ware wieder ausgeführt wird. Das verbessert die Liquidität von Importeuren, die ihren Bestand schrittweise verkaufen oder Teile außerhalb der EU weiterversenden. Das Verfahren erfordert eine Bewilligung.
Aktive und passive Veredelung
- Aktive Veredelung: Vormaterialien oder Bauteile unter Aussetzung der Abgaben einführen, in der EU be- oder verarbeiten, reparieren oder montieren und die Erzeugnisse wieder ausführen
- Passive Veredelung: Unionswaren vorübergehend zur Be- oder Verarbeitung oder Reparatur außerhalb der EU ausführen und wieder einführen, wobei Abgaben nur auf den Wert der Veredelung im Ausland anfallen
Beide Verfahren erfordern eine vorherige Bewilligung, Aufzeichnungen und die fristgerechte Erledigung des Verfahrens.
Vorübergehende Verwendung
Die vorübergehende Verwendung erlaubt die Einfuhr von Waren, die unverändert wieder ausgeführt werden sollen, mit vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Abgaben: Berufsausrüstung, Muster, Messewaren, Umschließungen, Beförderungsmittel. Das Carnet ATA vereinfacht diese Vorgänge in den teilnehmenden Ländern. Die Wiederausfuhr muss innerhalb der vom Zoll festgesetzten Frist erfolgen.
Worauf Sie achten sollten
- Die meisten besonderen Verfahren erfordern eine Bewilligung und eine Sicherheit
- Jedes besondere Verfahren muss erledigt werden: Wiederausfuhr, Überlassung zum freien Verkehr oder Überführung in ein anderes Verfahren
- Wird ein Verfahren nicht fristgerecht erledigt, entsteht eine Zollschuld mit Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer
- Waren in einem besonderen Verfahren dürfen nicht wie Unionswaren frei verkauft oder verwendet werden
Häufige Fragen
Welches Verfahren eignet sich für eingeführte und wieder ausgeführte Waren?
Je nach Vorgang: Zolllager für reine Lagerung, aktive Veredelung bei Be- oder Verarbeitung, vorübergehende Verwendung bei unveränderter Wiederausfuhr. Diese Verfahren vermeiden Abgaben, die nicht erstattet würden.
Was bedeutet der Verfahrenscode 4200?
Überlassung zum freien Verkehr mit anschließender steuerfreier Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat: Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht im Einfuhrland gezahlt, sondern die Erwerbsbesteuerung erfolgt im Bestimmungsland. Es gelten strenge Voraussetzungen, u. a. die USt-IdNr. von Importeur und Erwerber.
Brauche ich eine Bewilligung für ein Zolllager?
Ja. Der Betrieb eines Zolllagers erfordert eine Bewilligung des Zolls. Unternehmen können auch das öffentliche Zolllager eines bewilligten Logistikdienstleisters nutzen.
Was bedeutet die Erledigung eines Verfahrens?
Den Abschluss des besonderen Verfahrens, wenn die Ware es verlässt: Wiederausfuhr, Überlassung zum freien Verkehr oder Überführung in ein anderes Verfahren. Ohne fristgerechte Erledigung werden die Abgaben fällig.
Was ist ein Carnet ATA?
Ein internationales Zolldokument für die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung, Mustern oder Messewaren ohne Abgaben in den Vertragsstaaten. In Deutschland wird es von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt.
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